Löwenpositionen / The Lions’ Turn (Ulm 2019) |
Löwenpositionen The Lions’ Turn
(Ulm 2019)
was hat der Löwe gesehen? was hat denn der Löwe damit zu tun?
leider unrealisiertes Denkmal für die Opfer von NS- Zwangssterilisierungen und „Euthanasie“-Morden in Ulm
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Erinnerungszeichen für die Opfer von NS-Zwangssterilisationen
Der klassizistische Bau des Landgerichts ist bereits ein Denkmal und bedarf keines weiteren Denkmals. Zu seiner Zeit als Erbgesundheitsgericht war es der Ort juristischer NS-Täter. Sie urteilten nach Gesetzen, wie heute die Richterinnen und Richter im Landgericht auch nach Gesetzen urteilen. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ist aus heutiger Sicht ein menschenverachtendes, kriminelles Gesetz. Trotzdem bestand es in Teilen im Gegensatz zur DDR in der Bundesrepublik fort und Richter urteilten danach (bis 1998). Die Opfer wurden lange Zeit (bis 2007) nicht als NS-Opfer anerkannt und ihnen wurde bis 2011 kein Recht auf Entschädigung zugesprochen. Die Opfer sind heute fast alle verstorben. Eine Entschädigung wäre eine größere, notwendigere Geste gewesen, als ihnen jetzt nach ihrem Tod ein Denkmal zu setzen.
Deshalb schaffen wir kein neues Denkmal, sondern verändern das Baudenkmal Landgericht Ulm in folgender Weise:
Auf den gläsernen Gedenktafeln wird auf den Zusammenhang der Zwangssterilisation (Erbgesundheitsgericht) mit den Patientenmorden (Gesundheitsamt in unmittelbarer Nachbarschaft) hingewiesen. Die NS-Geschichte beider Gebäude wird benannt.
Dezember 2018
Bedenken der Jury des Gestaltungswettbewerbs: es braucht zu viel Zeit um diesen Entwurf durchzusetzen, da die Belange der Denkmalpflege berücksichtigt werden müssen....Das Landesdenkmalamt muss involviert werden....Die Gelder sind für dieses Jahr (2019) bewilligt und müssen auch ausgegeben werden....Deswegen darf es keine Verzögerungen geben...(Anmerkung: nach über 80 Jahren käme es darauf nun auch nicht mehr an!)
Aspekte zur Denkmal-Pflege
Im klassischen Sinne des zu bewahrenden Denkmals und im Sinne eines (Ge-)Denkortes
Der historische Inhalt des Gebäudes, die Nutzungs-Geschichte* und nicht nur die Steine,
sowie die Bausubstanz, sind zu „schützen“ bzw. darzustellen.
Gedenk-Orte, Erinnerungsorte sind Teil der politischen Kultur, also ein immaterielles Denkmal (und Erbe) gleichermaßen.
„Es geht um das materielle und immaterielle Erbe und somit letztlich um die kulturelle Daseinsvorsorge in ihrer Vielfalt." (Ernst-Rainer Hönes / Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz) Internationaler Kulturgüter-, Denkmal- und Welterbeschutz (Band 74, 2009)
Der klassische Denkmalschutz kann nicht nur die Ur-Substanz bewahren und schützen, sondern muss vorhandene (historische gesellschaftliche, zivilisatorische) Begebenheiten, Themen, Ereignisse, Zäsuren und Brüche (an)erkennen, als Zeichen zulassen, darauf verweisen und auch zeigen können.
Somit können auch künstlerische Zeichen, Eingriffe und Interventionen (in Form eines Denkmals) zugelassen und gezeigt werden.
Ulm / Gebäude des Landgerichts / ehemaliges Erbgesundheitsgericht von 1934 bis 1945 Elf Jahre lang war das Gebäude in der Zeit des Nationalsozialismus „Erbgesundheitsgericht“ – man sieht dies dem Gebäude nicht an, weil - sorgfältig restauriert - lediglich die Bausubstanz, die Steine geschützt, saniert und gezeigt werden; die Zeit des Zivilisationsbruchs ist jedoch nirgends sichtbar und ist nicht dargestellt. Die immaterielle Gebäude-Substanz, also die Nutzung der Architektur, ausgedrückt durch ihre jeweiligen Nutzer, scheint ausgeblendet. Nur die Steine und auch die Figuren und Skulpturen sind stumme Zeugen. Der öffentliche Kunst-Wettbewerbsverfahren, zur Erlangung eines Denkmals oder Denk-Zeichens am Landgericht, soll und wird für eine Kollision der Denkmale sorgen.
Wie die Dinge im Raum stehen ist ganz entscheidend! Gerade da ist es ein Ausdruck dessen, dass da was nicht stimmt, dass da was nicht hingehört oder sein sollte, wo es sein sollte.
Zitate aus der Presse:
Leserbrief von Volker Sonntag, Ehingen (erschienen in der Ulmer Zeitung, 28.03.2019):
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